Das Arbeitsverhältnis endet automatisch mit der Altersrente. 
Das ist ein weit verbreiteter Irrtum vieler Arbeitgeber, aber auch Arbeitnehmer. Vorbehaltlich besonderer Regelungen in Tarifwerken oder Arbeitsverträgen dazu, ist das gerade nicht so. Das Arbeitsverhälnis wird vielmehr über die Altersgrenze hinaus fortgesetzt. Es bedarf immer eines Gestaltungsaktes zur Beendigung. Also bspw. eine Kündigung. Die dürfte aber, gestützt nur auf das Erreichen der Regelaltersgrenze, evident unwirksam sein. § 41 Satz 1 SGB VI schützt die Sozialversicherung und normiert ein Kündigungsverbot für diesen Fall. Diese Regelung gilt freilich explizit nur solange ein Anspruch auf Altersrente besteht, nicht mehr, wenn bereits eine solche bezahlt wird. Denn dann muss die Versicherung nicht mehr geschützt werden. Aus deren Sicht ist der „Schaden“=Leistungsfall, also die Rentenzahlung, bereits eingetreten. Die Rentenversicherung macht im übrigen gerade bei einem vorzeitigem Bezug von Altersrente, auch mit Abschlägen, idR rechnerisch immer Verlust und hat Interesse daran, dass das Arbeitsverhältnis so lange wie möglich fortbesteht. Das ist der Grund für § 41 Satz 1 SGB VI. Und zu einem Aufhebungsvertrag bedarf es immer zwei! Wer also Planungssicherheit haben möchte, ist gehalten, in die Arbeitsverträge besondere Regelungen dazu aufzunehmen. Das sind sog. Altersgrenzenregelungen und die nimmt man „bei Zeit“, am besten bei Abschluss des Vertrages dort auf. Rechtlich handelt es sich dabei dann um ein sog. auflösend befristetes Arbeitsverhältnis. Dazu muss u.a. das Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) beachtet werden. Rechtsrat dazu einzuholen ist dringend anzuraten. Man hat sonst große Risiken im Vertragsbestand. Gerade in unserer Zeit immer mehr ein Thema: Es ist möglich, Mitarbeiter, die rentenbezugsberechtigt sind, weiterzubeschäftigen. Entsprechende rechtzeitige Verlängerungen sind zulässige Befristungsgründe. Darum prüfe, wer sich binde, damit er sich nicht ewig bindet …

Dr. jur. Steffen Häussler LL.M.

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

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