IT-Recht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht

Schützen Sie Ihre Interessen – wehren Sie sich erfolgreich.

Der Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des IT-Rechts ist aus der Wirtschaftswelt von heute nicht mehr wegzudenken. Der Schutz geistigen Eigentums, von Designs, Bildern, Marken und Texten ist im digitalen Zeitalter mit schneller, weltweiter Verbreitung notwendiger denn je. Wer selbst abgemahnt wird, weiß oft nicht, wie er sich verhalten soll und macht gerade bei Unterlassungserklärungen und im juristischen Eilverfahren schnell Fehler, die am Ende teuer bezahlt werden müssen. Sichern Sie sich daher durch eine frühzeitige Vertretung durch den Fachanwalt ab. Im elektronischen Rechtsverkehr, E-Commerce, im Online Shop & Co. sind Informationspflichten genauso wichtig wie der Datenschutz. Im IT Vertragsrecht, wie im Online Business, ist die rechtliche Prävention unerlässlich. Der Web Shop und Web Side Check lohnt sich bereits i.d.R. dann, wenn dadurch auch nur eine Abmahnung vermieden und ein Prozess eingespart werden kann.

Informationstechnologierecht (IT-Recht)

IT-Projekte, IT-Verträge, Rahmenverträge, Projektverträge, Lizenzverträge, NDA´s, Service-Level-Agreements, Datenschutz, E-Commerce-Projekte, Onlineshops …

Das Recht der Informationstechnologie erfasst heute jedes Unternehmen. Es ist fester Bestandteil in der Erstellung, der Beschaffung und der Pflege von Software und den IT-Projekten. Bei letzteren droht während der Durchführung statistisch in 50 % aller Fälle das Scheitern, so dass es unerlässlich ist, sich mit dem Vertragswerk, dem Lasten- und Pflichtenheft auseinanderzusetzen. Jeder Privathaushalt bewegt sich heute im E-Commerce. Firmen und Shop Betreiber haben Informationspflichten einzuhalten, die rechtliche Beratung bei der Web Shop-Gestaltung sind feste Bestandteile meiner Tätigkeiten. Das Rechtsgebiet hat vielfache Überschneidungen zu anderen Rechtsgebiete. Datenschutzrecht, Softwarerecht als Schnittstelle vieler schuldrechtlicher Verträge und IT-Strafrecht sind nur einige. Ein IT-Projekt ähnelt in Rechtsgestaltung und rechtlichen Verfahren bei Gericht stark dem Baurecht. Die Liste des Soll- wird mit jener des Ist-Zustandes verglichen, dabei wird die Hilfe von Gutachtern benötigt. Das macht das IT-Recht in vielen Bereichen, schon aufgrund der Verfahrensdauer, kaum mehr justiziabel. Lösungen müssen schneller gefunden werden, am besten sind diese zu vermeiden. Daher versteht sich meine Tätigkeit darin, vom Mandanten die Verträge zu erhalten, bevor es nur noch darum geht, die „Scherben zusammenzukehren“.

Softwareerstellungsverträge
Standardsoftware mit bloßer Anpassung oder Individualsoftware: Kauf-, Dienst oder Werkvertrag; Milestones; Lasten- und Pflichtenheft; Change Request; Absicherungen über den Quellcode oder die Einbehaltung von Vergütung und Versicherungen; das IT-Projekt in der Krise: Das Neuaufsetzen des Projekts oder die „Entflechtungsvereinbarung“. Wie bekommt man die Gewährleistung in den Griff – keine Software ist fehlerfrei: Beschaffenheitsvereinbarungen und Beschreibung des Anwendungsbereiches, übliche Haftungsklauseln in AGB, wirksame Rechtswahl und Gerichtsstandswahl im nationalen und internationalen Rechtsverkehr.

Softwareüberlassung auf Dauer
Der Kaufvertrag als Grundlage, Die Lizenzierung: Einfache Lizenzen, Mehrfachlizenzen, ASP, Shareware, Open Source, Freeware/Public Domain Software, Weitergabeverbote und Erschöpfungsrundsatz, CPU Klauseln

Softwareüberlassung auf Zeit
Der Mietvertrag als Grundlage, Gewährleistung und Pflege bei der Softwaremiete, typische Zusatzleistungen bei der Softwaremiete im Rahmen des Customizing, Mietzins, Laufzeiten und Kündigung, Weitergabe- und Vervielfältigungsverbote

Software Escrow
Dekompilierung, Anspruch auf den Quellcode, Herausgabebedingungen, Insolvenzfestigkeit, Auswahl der Escrow Agentur

Softwarepflegevertrag
Das Verhältnis des Pflegevertrages zum Beschaffungsvertrag; Spannungsverhältnis von gesetzlicher Gewährleistung zur vertraglicher Pflege; die Kombination von Werkvertag und Dauerschuldverhältnis; SLAs

Providerverträge
Access Providing; Host-Providing; E-Mail-Account-Verträge.

Besonderheiten bei Verbraucherverträgen
Fernabsatz und elektronischer Rechtsverkehr; Informationspflichten; Beweislastumkehr; AGB Recht; Verbraucherfinanzierungen und verbundene Geschäfte

Vertrieb von Soft- und Hardware
OEM Vertrieb, Shrinkwrap-/ Clickwrap Agreements, Rechte und Pflichten des Handelsvertreters/Resellers

Online-Werbung
Tracking, Re-Tracking, Targeting und der Datenschutz; Agenturverträge, Affiliate Marketing

IP-Schutz

  • Markenanmeldungen
  • Markenberatung
  • Designschutz
  • Know-how-Schutz
  • Urheberrechtssicherung
  • Beratung bei Abmahnungen

WIR VERSTEHEN UNS NICHT ALS BEDENKENTRÄGER, SONDERN ALS PROBLEMLÖSER!