Bankrecht, Kapitalanlagerecht

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U.a. das Kapitalanlagerecht und das private Immobiliendarlehensrecht waren in den vergangenen Jahren „Dauerthemen“ in der anwaltlichen Beratung und dies wird weiterhin so sein. Durch die Zinsentwicklung bedingt oder nicht: Es zeichnen viele Anleger Kapitalanlagen, die weder sicher sind (wenn sie es denn sein sollen), noch überhaupt von ihnen verstanden werden. Dabei spielt die Haftung der Vermittler oder Berater, das Zurechnen von Verschulden genauso eine Rolle wie die Falschangaben in Prospekten, die bankrechtlichen Informationspflichten, die Abgrenzung von Aufklärung und Beratung. Der Widerruf von Immobiliendarlehen von Verbrauchern brachte eine richtige „Welle“ an Prozessen auf Rückabwicklung widerrufener Darlehen hervor. Die Institute müssen dafür hohe Rückstellungen bilden. Dabei geht es um die Frage, ob eine Widerrufsbelehrung überhaupt fehlerhaft ist und ob dieser Fehler sich hin zu einer Rückabwicklung des Vertrages auswirkt. Bis in die Jahre 2011/2012 hinein war die fehlerhafte Widerrufsbelehrung eher der Normalfall als die Ausnahme. Das Thema wurde zu Beginn der Einführung dieser Pflicht von den Instituten unterschätzt. Das „wie“ der Rückabwicklung ist unterdessen ein weites Feld. Wer muss wem welche Nutzungsvorteile eigentlich ersetzen? Die Gerichte unterscheiden sich. Worin liegen die Vorteile und Risiken eines Widerrufes? Vor dem Hintergrund der beabsichtigten Gesetzesänderung in 2016: Aktuell fragen sich die Branche und der interessierte Darlehensnehmer: Wie lange geht dies überhaupt noch (gut), ohne eine zeitliche Beschränkung? Ferner spielt das Kreditsicherungsrecht in der anwaltlichen Beratung eine stets große Rolle. Das Bürgschaftsrecht etwa oder die Zession sowie die Sicherungsübereignung.

Informationspflichten beim Anlagegeschäft

Abgrenzung zwischen Berater und Vermittler; Die Aufklärung, die Beratung und die Erkundigung; Die Haftung bei fehlerhafter Beratung und Vermittlung: der Beratervertrag und der Auskunftsvertrag; der Händler und der Berater; die Informationspflichten nach dem WpHG iVm den Mindeststandards; (Keine) Entlastung durch Zulassungs- und Emissionsprospekte; Fonds und Wertpapiere; Die Prospekthaftung; Das Beratungsprotokoll und die Dokumentation der Anbahnung des Anlagegeschäftes; der „graue Kapitalmarkt“; die Darlegungs- und Beweislast sowie die Verjährung und Verwirkung eines Anspruches; schlussendlich der Schadensersatz Zug um Zug gegen Rückgabe der Kapitalanlage.

Darlehensrecht

Der Kredit als Darlehensvertrag: Die zugehörigen AGB Banken; Leasing und Factoring als sonstige Finanzierungsgeschäfte; der Fremdwährungskredit und die speziellen Risiken, der Verbraucherkredit und der grundpfandrechtlich abgesicherte Kredit; Kündigungsrechte; Sittenwidrigkeit; Leistungsstörungen; der Widerruf beim Verbraucherkredit: Rückzahlung der noch offenen Darlehensvaluta gegen Rückzahlung der erbrachten Zinszahlungen, beidseitige Erstattung der gewährten Nutzungsvorteile: Klärung: wie viel Nutzungsersatz gibt es. Die Vorfälligkeitsentschädigung; die Neufinanzierung; die Musterwiderrufsbelehrung und die sog. Gesetzlichkeitsfiktion; der Streitwert; Kündigung von Bausparverträgen durch die Institute: das Vorliegen eines Sonderkündigungsrechts vor und nach der Zuteilungsreife.

Kreditsicherungsrecht

Bürgschaftsrecht, die selbstschuldnerische Bürgschaft und die Bürgschaft auf erstes Anfordern, die Ausfallbürgschaft, die Mitbürgschaft, die Zeitbürgschaft; der Höhe nach begrenzte Bürgschaft; die sog. Ehegattenbürgschaft; Störung der Geschäftsgrundlage und Sittenwidrigkeit; die Garantie und Mithaftung Dritter, Schuldbeitritt, die Patronatserklärung; Pfandrechte und die Grundpfandrechte Hypothek und Grundschuld; die Sicherungsübereignung und die Übersicherung sowie die Bestimmtheit des Sicherungsguts; die offene und stille Sicherungsabtretung; die Sicherheiten in der Insolvenz; der Wettlauf der Sicherungsnehmer.

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