Baurecht, Architektenrecht

Bauen Sie auf ein sicheres Rechts-Fundament.

Bei uns erhalten Handwerker, Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Bauherren eine umfassende und kompetente Beratung rund um alle Frage des Baurechts. Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen bauvertraglichen und werkvertraglichen Angelegenheiten. Unser Leistungsspektrum umfasst dabei auch die Erstellung und Überprüfung von Bau- und Architektenverträgen einschließlich baubegleitender Rechtsberatung und Vertretung.

Bau- und Architektenrecht

Für Architekten, Fachingenieure und Bauunternehmer
Sind Sie Handwerker, Bauunternehmer, Generalunternehmer, Bauträger, Planer, Architekt, Fachingenieur oder eine sonstige am Bau beteiligte Person?

Für Bauherren, Immobilienkäufer
Sind Sie Bauherr oder Immobilienkäufer? Bei uns finden Handwerker, Bauunternehmer, Generalunternehmer, Bauträger, Planer, Architekten und Fachingenieure, Bauherren sowie alle sonst am Bau beteiligten Personen und Unternehmen persönliche, kompetente Beratung und Unterstützung in allen Fragen des Baurechts, des Architekten- und Ingenieurrechts sowie des Immobilienrechts. Wir stehen Ihnen dabei als Problemlöser zur Seite. Wir verstehen uns nicht als „Reparaturbetrieb“, der erst eingeschaltet wird, wenn „das Kind schon in den Brunnen gefallen ist“, sondern als Berater, deren Einschaltung im Vorfeld kostenträchtige Fehler vermeiden hilft. Lassen sich gerichtliche Auseinandersetzungen nicht vermeiden, setzen wir Ihre Rechte effektiv durch.

Unser Leistungsspektrum im Bau- und Architektenrecht umfasst insbesondere:

  • Gestaltung und Prüfung von Architektenverträgen, Ingenieurverträgen, Bauverträgen, Handwerkerverträgen und Bauträgerkaufverträgen (Bauvertrag BGB und VOB, Architektenvertrag, HOAI)
  • Baubegleitende Beratung in jeder Bauphase
  • Projektstrukturierung
  • Bauträgerrecht
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen, insbesondere Vergütungs- und Werklohnansprüche, Abschlagszahlungen, Schlussrechnungen und Aufmaß
  • Architektenhonoraransprüche
  • Abwehr und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüche, insbesondere Mängelbeseitigung, Minderung, Schadensersatz, Selbstvornahme, Kostenvorschuss, Rücktritt
  • Störung bei Bauabläufen, Baubehinderung, Bauzeitenverlängerung, Nachtragsmanagement
  • Vertragskündigung
  • Bauabnahme
  • Vertragsstrafen und Verzugsschäden
  • Sicherheiten am Bau
  • Führung von Bauprozessen zur Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
  • Vertretung in selbständigen Beweisverfahren

Immobilienerwerb und -veräußerung

  • Gestaltung maßgeschneiderter Kaufverträge und Bauträgerverträge
  • Beratung beim Kauf oder Verkauf von gewerblichen oder privaten Immobilien
  • Vertragsprüfung und Begleitung der Vertragsverhandlungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüche, insbesondere Minderung, Schadensersatz oder Rücktritt bei Mängeln der Immobilie, einschließlich Vertretung bei Gericht
  • Vergütungs- und Kaufpreisansprüche
  • Führung von Prozessen zur Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen

WIR VERSTEHEN UNS NICHT ALS BEDENKENTRÄGER, SONDERN ALS PROBLEMLÖSER!