Verkehrsrecht, Bußgeld, Strafrecht
Nur ein Rechtsbeistand verspricht Erfolg.
Im Schadensfall geht es nicht ohne die Versicherung. Dabei ist einem oft nicht klar, welche Ansprüche überhaupt gegeben sind und welche Pflichten erfüllt werden müssen. Die Stresssituation nach einem Schadensereignis tut das Übrige. Statt sich im Verfahren weiter aufzureiben, sollten sie die Regulierung und das Juristische uns überlassen. Denn auf Augenhöhe mit dem Versicherer geht es meistens besser.
Verkehr
Das Verkehrsrecht bezieht sowohl die Regulierung von Unfällen als auch die Vertretung bei der Ahndung von Verkehrsverstößen ein. Nach einem Unfallereignis geht es beim Personenschaden vom Erwerbsschaden über den Haushaltsführungsschaden bis hin zum Schmerzensgeld. Das Absichern von Ansprüchen gegen etwaige Verjährungen ist zudem bei schweren Personenschäden wichtig und wird oft nur unzureichend oder gar nicht beherzigt. Beim Sachschaden geht es um Neu- und Zeitwerte, um die sog. Unterversicherung mit Anspruchskürzungen und Schadenspositionen, die einem zustehen aber dem Nichtjuristen oft nicht bekannt sind. Die Mobilität ist heute unersetzlich, was bei Fahrverboten und Führerscheinentzügen schnell zu existenziellen Situationen führt.
Verkehrszivilrecht
Beinhaltet die Regulierung von Schäden nach Unfällen. Verschuldenshaftung und verschuldenslose Haftung, das Schadens- und Unfallhergangsgutachten, die Regulierung ausschließlich mit der fremden Haftpflichtversicherung oder auch mit der eigenen Kaskoversicherung. Die Regulierung von Sachschäden und Personenschäden. Die Haftungsquote, die Kürzung von Reparaturschäden oder Gutachterkosten durch die gegnerische Haftpflichtversicherung, Aktiv- und die Passivlegitimation, das Quotenvorrecht, Ersatzansprüche bei Verletzungen und Ersatzansprüche bei Tötung, Verjährung und rechtzeitige Hemmung der Verjährung, Forderungsübergang auf Sozialversicherungsträger, die 130 % Regel, fiktive und konkrete Schadensberechnung, Wertminderung, Totalschaden, Nutzungsausfall und Mietwagenkosten, Abschleppkosten, Standgeld, Entsorgung, Regulierungskosten. Schmerzensgeld, Kapital und Rente nach einem Personenschaden, vermehrte Bedürfnisse, Haushaltsführungsschaden, Heilbehandlungskosten, der Erwerbsschaden bei abhängig Beschäftigten und Selbstständigen, Abfindungsvergleich und Klage. Die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles und die rechtlichen Auswirkungen, Repräsentantenhaftung, Wahl des Gerichtsstandes.
Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Die strafrechtliche Ahndung im Zusammenhang mit vorgeworfenem Fehlverhalten im Straßenverkehr und die Folgen: Die Verteidigung in Strafsachen: fahrlässige Körperverletzung/Tötung, Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung, Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Anklageschrift oder das Strafbefehlsverfahren, die Einstellung des Verfahrens mit und/oder ohne Auflage. Die (vorläufige) Entziehung der Fahrerlaubnis, die Sperrfrist, die Geldstrafe, die Haftstrafe mit und ohne Bewährung. Das Ordnungswidrigkeitsverfahren: Geschwindigkeitsübertretungen und Abstandssachen, die Überprüfung der Messung aus technischer Sicht: Lasermessung, Radarmessung und Videomessungen, Nachfahrten, Abstandsüberwachung, Rotlichtverstöße. Punkte in Flensburg und ihre Tilgung, Fahrverbot und das Absehen vom Fahrverbot.
Verkehrsverwaltungsrecht
Fahreignung und Befähigung: MPU ab 1,1 Promille, Mehrfachtäter, BtM, Trennung von Fahren und Konsum, rechtliche Begleitung auf dem Weg zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, nachträgliche Sperrfristverkürzung zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Krankheiten, Alter und sog. Eignungszweifel der Behörden, die Ausländische Fahrerlaubnis und Ihre Anerkennung in Deutschland. Fahrtenbuch und Halterpflichten, Fuhrparkrecht.