Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht

Gute Beratung zahlt sich aus.

Die Kanzlei MACKH │ LANG unterstützt Sie als Arbeitgeber, Führungskraft oder Mitarbeiter in allen arbeitsrechtlichen Fragen, Bereichen und Lebenssachverhalten. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich rund um alle Fragen des Arbeitsrechts und des Sozialversicherungsrechts. Wir zeigen Ihnen Wege zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Rechte und Interessen auf. Bei uns erhalten Sie Vertretung und Beratung im gesamten Bereich des Individualarbeitsrechts. D.h. von der befristeten oder unbefristeten Einstellung über die Erstellung und Prüfung des Arbeitsvertrags, bei Fragen während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses, insbesondere zum Thema Vergütung, Sonderzahlung, Urlaub, Überstunden, flexible Arbeitszeitmodelle, Mindestlohn, Elternzeit, Teilzeit, Krankheit, BEM bis hin zur Kündigung und Beendigung sowie Zeugnis, wie auch dem kollektiven Arbeitsrecht, also dem Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht.

Für Arbeitgeber und Führungskräfte

Personal- und Arbeitsrecht

Wir beraten in allen Bereichen des Arbeitsrechts und erarbeiten mit Ihnen individuelle Lösungen für praktische Probleme. In Verhandlungen mit Betriebsräten oder Gewerkschaften können Mandanten auf unsere umfangreiche Erfahrung und Expertise vertrauen, z.B. wenn Interessenausgleich und Sozialplan oder (Haus-) Tarifverträge auszuhandeln sind. Wir setzen gemeinsam mit Ihnen Personalabbau, Massenentlassungen, Betriebsstilllegungen, Outsourcing-Prozesse und Betriebsverlagerungen um. Bei der Begründung und Beendigung der Dienstverhältnisse von Führungskräften beraten wir sowohl Unternehmen als auch Führungskräfte. Das Auftreten im Gerichtssaal ist Bestandteil unserer Tätigkeit.

  • Arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung von Unternehmen, Verbänden und Gemeinden
  • Beratung und Vertretung von Geschäftsführern
  • Beratung und Vertretung von leitenden Angestellten und Führungskräften in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts
  • Betreuung von Unternehmen im Rahmen von Unternehmenskäufen, Betriebsverlagerungen, Betriebsschließungen oder grundlegenden Strukturveränderungen
  • Entwicklung und Optimierung neuer oder überarbeiteter Betriebsorganisationen und Managementstrukturen
  • Gestaltung individueller Arbeits- und Dienstverträge
  • Gestaltung und Durchsetzung kollektiver Arbeitsbedingungen (z.B. Arbeitszeit- und Vergütungsrichtlinien oder Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung)

Sozialversicherungsrecht

Auch und gerade bei der Vertretung von Unternehmen und Führungskräften spielen sozialversicherungsrechtliche Fragen eine wichtige Rolle. Abgesehen von Themen wie sozialversicherungsrechtliche Folgen von Aufhebungsverträgen, Schwerbehindertenrecht, betriebliches Eingliederungsmanagement, Rentenrecht/Vorruhestandsmodelle etc. ist unter anderem die grundsätzliche Beurteilung der Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern, Selbstständigen (z.B. von Subunternehmern, Dienstleistern usw.) häufig nicht einfach (Stichworte Scheinselbstständigkeit, Scheinwerkvertrag, illegale Arbeitnehmerüberlassung etc.).

  • Beratung und Vertretung von Unternehmen im Bereich des Sozialversicherungsrechts gegenüber den Leistungsträgern (Krankenkassen, Rentenversicherung etc.)
  • Beurteilung der Versicherungspflicht (Statusfeststellung) von Mitarbeitern, Geschäftsführern, Selbständigen – Prüfung, Verhandlung, Widerspruchsverfahren, Klageverfahren
  • Begleitung in die/in der Selbstständigkeit
  • Beratung zu Meldungen, Beitragsvarianten etc.
  • Betriebliche Altersvorsorgeplanung und -einrichtung sowie ggf. Beurteilung vorhandener Produkte
  • Unterstützung rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Unterstützung bei der Betriebsprüfung
  • Unterstützung bei der Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften)
  • Unterstützung bei der Künstlersozialversicherung

Für Arbeitnehmer und angestellte Mitarbeiter

Arbeitsrecht

Wir vertreten und beraten Sie umfassend in allen personalrechtlichen und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten mit erforderlichem Einfühlungsvermögen und Durchsetzungskraft. Hierzu gehört neben der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung auch die rechtzeitige Entwicklung von Strategien und Handlungsempfehlungen, um Konflikten frühzeitig und wirksam zu begegnen. Wir unterstützen Sie insbesondere rund um folgende Themen:

  • Prüfung und Ausgestaltung von Arbeitsverträgen
  • Kündigungen
  • Aufhebungsverträge
  • Abfindungen
  • Abmahnungen
  • Teilzeit
  • Befristung von Arbeitsverträgen
  • Versetzung und Eingruppierung
  • Urlaub, Urlaubsansprüche und Urlaubsabgeltung
  • Arbeitszeit und Arbeitszeitmodelle
  • Überstunden
  • Vergütung, Lohn- und Gehaltsgestaltung
  • Weihnachtsgeld, Provisionen, Tantiemen, Umsatzbeteiligungen und sonstige Zulagen
  • Dienstwagen
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Scheinselbständigkeit
  • Mindestlohn
  • Minijob
  • Arbeitszeugnisse
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Scheinselbständigkeit und Abgrenzung zu Werk-/Dienstverträgen freier Mitarbeiter
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Betriebsvereinbarungen
  • Kündigungsschutzverfahren und sonstige arbeitsgerichtliche Prozesse

WIR VERSTEHEN UNS NICHT ALS BEDENKENTRÄGER, SONDERN ALS PROBLEMLÖSER!