Erbrecht
Erbrecht
Ob lebzeitige Übergabe(n), Ausgestaltung der Erbfolge oder Vertretung von Interessen nach Eintritt des Erbfalls: Unsere vielfältigen Betätigungen in den verschiedenen Bereichen des Erbrechts indizieren unsere Zielsetzung einer besonderen Spezialisierung. Dies zeichnet sich aus durch Vertiefung des erbrechtlichen Wissens auf allen Ebenen, insbesondere auch in der Verfahrens- und Prozessführung und Schaffung eines „fächerübergreifenden Nachfolgemanagements“.
Denn Menschen werden zunehmend älter und haben häufig nicht unerhebliches Vermögen erwirtschaftet. Die maßgeschneiderte Übertragung und „Verwaltung“ von Vermögen spielt daher eine immer größere Rolle. Dies erfordert rechtliche Beratung und Vertretung vor und nach dem Erbfall unter Berücksichtigung sämtlicher rechtlicher Aspekte, insbesondere des Erbrechts, des Familienrechts aber auch des Gesellschaftsrechts, wenn es um unternehmerisches Vermögen geht. Aber auch die optimale vertragliche Gestaltung wird immer wichtiger, berücksichtigt man, dass das wachsende Privatvermögen und das stets steigende Erbvolumen in Deutschland kompetente Beratung unentbehrlich machen.
Unser Leistungsspektrum im Erbrecht umfasst insbesondere:
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbst regeln kann. Für einen Volljährigen können in einem solchen Fall nicht einfach dessen Angehörige oder Ehepartner entscheiden, vielmehr regelt das Gesetz: Können Menschen aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf deren Antrag oder von Amts wegen einen rechtlichen Betreuer.
Die Notwendigkeit der Bestellung eines Betreuers entfällt in diesen Fällen jedoch dann, wenn bereits eine andere Person bevollmächtigt ist, wie dies bei einer bestehenden Vorsorgevollmacht der Fall ist.
Die Vorsorgevollmacht ermöglicht Ihnen somit ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens zur Vertretung in allen Angelegenheiten ermächtigen.
Mit einer Patientenverfügung hingegen können Sie für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus verbindlich festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Auch auf diese Weise können Sie Einfluss auf spätere ärztliche Behandlungen nehmen und Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren, wenn Sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar bzw. einwilligungsfähig sein sollten.
Wir erstellen für Sie individuelle, rechtskonforme Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Auf Wunsch registrieren wir diese im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, damit Ihre Verfügungen auch „im Fall der Fälle“ auffindbar sind. Wir verfügen über einen direkten Zugang zum Zentralen Vorsorgeregister.
Im Hinblick auf die in diesem Bereich regelmäßigen Änderungen der Rechtslage bieten wir Ihnen auf Wunsch auch einen Aktualisierungsservice an, damit Ihre Vollmachten und Verfügungen auch stets aktuell bleiben.