Versicherungsrecht

Versicherungen

Das Versicherungsrecht beinhaltet sowohl das Personenversicherungsrecht als auch das Schadensversicherungsrecht. Oft steht der Versicherte ohne professionelle Hilfe bei der Regulierung von Schäden und Durchsetzen von Ansprüchen auf verlorenem Posten. Als Fachanwalt für das Versicherungsrecht unterstütze ich außergerichtlich wie auch gerichtlich. Damit Sie sich mit dem Versicherungsvertrag und dem „Kleingedruckten“ im Fall der Fälle nicht weiter beschäftigen müssen und schnell zu Ihrem Geld kommen, stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Schadensversicherungen
Der Kfz-Unfall, die Betriebsunterbrechung, der Schaden an Gebäude und Hausrat, die private Haftpflicht. Wer einen Schaden hat, überlegt sich recht schnell, ob man ausreichend abgesichert ist. Glücklich wähnt sich, wer eine entsprechende Versicherungspolice in seinem Portfolio hat. Damit beginnt jedoch oft erst der Ärger. Der Versicherer zahlt nur Teile des Schadens oder lehnt die Regulierung gar ganz ab. Damit nach dem ersten Schicksalsschlag kein zweiter hinzu kommt: Ich übernehme die Prüfung von Versicherungsbedingungen oder die Regulierung von Schäden für Sie. In letzter Konsequenz klage ich Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag auch ein. Das sollte im Zweifel nicht irgendjemand machen sondern ein Fachanwalt für das Versicherungsrecht. Damit Themen wie Zeitwert, Unterdeckung, Gefährdungshaftung, Summen- und Schadensversicherungen oder die Zulässigkeit von Versicherungsausschlüssen keine Fremdwörter bleiben, berate ich Sie rechtlich bereits bei Abschluss eines solchen Versicherungsvertrages.

Private Haftpflichtversicherung, „D & O“ Versicherung
Versicherungen im Zusammenhang mit der privaten oder unternehmerischen Haftung: das versicherte Risiko, die Grenze der Leistungspflicht, Versicherungssumme, der Serienschaden, der Selbstbehalt, Ausschlüsse wie Benzinklausel, Tierhalterklausel, Tätigkeitsklausel. Das Claims-Made-Prinzip, die ernsthafte Inanspruchnahme in der D&O-Versicherung.

Kfz-Haftpflichtversicherung und Kfz-Kaskoversicherung
Versicherungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Kraftfahrzeugen. Der Betrieb und der Gebrauch des Fahrzeugs, mitversicherte Personen, Risikoausschlüsse, Vorsatzausschluss und die vorläufige Deckung, Obliegenheiten vor und nach dem Versicherungsfall. Regulierung nach dem Quotenvorrecht mit gegnerischer Haftpflicht- und eigener Kaskoversicherung zugleich.

Betriebsunterbrechungsversicherung
Versicherungen im Zusammenhang mit dem Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit. Der Betrieb als versichertes Interesse, die All Risk oder die spezielle Unterbrechung: Feuer-, Maschinenstillstands- Betriebsschließungsversicherung, Haftzeiten und Versicherungssumme, das Gutachten zur Feststellung des Schadens.

Wohngebäude- und Hausratversicherung
Versicherungen im Zusammenhang mit dem Kauf oder der Miete von Immobilien. Versicherte Risiken: Feuer, Wasser und Sturm, die Stehlgutliste, die Unterdeckung, die Feststellung und Bestimmung des Schadens, Neuwert und Zeitwert, Abschlagszahlungen.

Rechtsschutzversicherung und Reiseversicherungen
Versicherte Risiken, die Systematik der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen, Beginn und Ende des Versicherungsschutzes, die Karenzzeit. Reisegepäckversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung und der Reiseabbruch.

Personenversicherungen
Existentiell wird es bisweilen im Personenversicherungsrecht. Ob Lebens-, Renten-, Unfall-, die Berufsunfähigkeits- oder die Krankenversicherung. Im Versicherungsfall kann bereits die Anspruchsanmeldung der ungewollte erste Schritt zur Leistungsablehnung durch den Versicherer sein. In diesen Bereichen wird oft zu spät anwaltlicher Rat beigezogen. Vielen ist die Existenz einer Unfallversicherung auf die eigene Person nicht einmal bekannt, wird diese doch oftmals als Zusatzbaustein bei anderen Versicherungsverträgen oder im Rahmen von Kreditkartenverträgen mit verkauft. Die Anmeldung in der Berufsunfähigkeitsversicherung überfordert viele Versicherte, gerade in Zeiten von Krankheit. Die Lebens- und Rentenversicherung befindet sich im Umbruch, vom Garantiezins über den Rückkaufswert bis zum Widerruf Ihres Versicherungsvertrages.

Ich biete Ihnen Unterstützung, damit Sie sich nach einem Unfall oder bei Krankheit und Berufsunfähigkeit um die Genesung bzw. Ihre Zukunft kümmern können und nicht zusätzlich mit der rechtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche belastet sind.

Private Lebens- und Rentenversicherung
u.a. Widerruf von Versicherungsverträgen, Rückkaufswert, Garantiezins und Obliegenheitsverletzung vor/bei Vertragsschluss (Gesundheitsfragen), Insolvenzschutz.

Private Unfallversicherung
u.a. der versicherungsrechtliche Begriff des Unfalls und die Unfall-/Anspruchsanmeldung beim Versicherer, Die sog. Invaliditätstabellen und die Berechnung der Versicherungsleistung, der Eintritt, die Feststellung und der Nachweis von Invalidität innerhalb der notwendigen Fristen, das Nachprüfungsverfahren.

Private Berufsunfähigkeitsversicherung
u.a. die vorvertragliche Obliegenheitsverletzungen, insbesondere die Beantwortung der Gesundheitsfragen, die abstrakte und die konkrete Verweisung des Versicherers im Berufsunfähigkeitsrecht, das Anfertigen einer sog. Musterwoche zur Anspruchsanmeldung, die Pflicht zur Umorganisation von Selbstständigen, die bedingungsgemäße mind. 50%ige Berufsunfähigkeit und der „zuletzt ausgeübte Beruf“.

Private Krankenversicherung
Versicherte Kosten und die sog. medizinische Notwendigkeit, Beginn und Ende des Versicherungsschutzes, der Wechsel in der privaten Krankenversicherung, Risikobegrenzungen, wie z.B. die freie Arzt- oder Krankenhauswahl, Übernahme von Rehabilitationsmaßnahmen und ambulanter Heilbehandlung.

Private Pflegeversicherungen
Die Pflegestufen und der versicherte Bedarf – Die Lücke zur gesetzlichen Pflegeversicherung aus rechtlicher Sicht, der Anspruch auf konkrete Pflegeleistungen, Abgrenzung zur Pflegetagegeldversicherung.

Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldversicherungen
Der versicherte Bedarf, die Anzeigepflicht des Berufswechsels, die Anpassung der Versicherungsleistung an das Nettoeinkommen vor dem Versicherungsfall, Anzeige- Auskunfts- und Untersuchungsobliegenheiten, die medizinisch notwendige Heilbehandlung und die sog. Übermaßregelung.

WIR VERSTEHEN UNS NICHT ALS BEDENKENTRÄGER, SONDERN ALS PROBLEMLÖSER!