Immobilienrecht, Mietrecht, WEG-Recht
Rund um die Immobilie
Eine Kernkompetenz unserer Kanzlei stellt die Beratung in allen Fragen des Immobilienrechts dar: Von der rechtlichen Unterstützung bei der Verhandlung und Abwicklung klassischer Immobiliengeschäfte wie Erwerb, Veräußerung, Verpachtung und Vermietung, über die baurechtliche Betreuung und Projektstrukturierung bis zur Durchsetzung miet- und wohnungseigentumsrechtlicher Ansprüche. Wir stehen Ihnen als Problemlöser zur Seite!
Durch die fachgebietsübergreifende Zusammenarbeit der Rechtsanwälte unserer Kanzlei sowie die Kooperation mit externen Dienstleistern wie Notaren oder Sachverständigen bieten wir Ihnen eine qualifizierte Rundumbetreuung, auch für komplexe Immobilienprojekte.
Das beste Fundament für Ihre Immobilie sind schließlich wasserdichte Verträge.
Zu unseren Mandanten zählen unter anderen Bauunternehmen, Architekten, Fachplaner, Projektentwickler, private und öffentliche Auftraggeber, Immobilieninvestoren, gewerbliche und private Vermieter sowie Immobilien- bzw. Hausverwalter.
Miet- und Pachtrecht
Wir begleiten Sie bei der Begründung des Miet- oder Pachtverhältnisses, entwerfen für Sie maßgeschneiderte Verträge, Nachtrags- oder Aufhebungsvereinbarungen und unterstützen Sie bei der Vertragsverhandlung.
Darüber hinaus stehen wir bei allen auftretenden rechtlichen Fragen, wie Zahlungsverzug, Mieterhöhung, Mängelrechte, Mietminderung, Instandhaltung/Instandsetzung, Schönheitsreparaturen, Betriebskostenabrechnung, Abmahnung und Kündigung usw. an Ihrer Seite und unterstützen Sie bei der außergerichtlichen und, sofern nötig, auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte.
Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Vertretung von gewerblichen oder privaten Vermietern/Verpächtern sowie von Immobilienverwaltern.
Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)
Unser Leistungsspektrum reicht von der Begleitung beim Kauf einer Eigentumswohnung und der Vertragsprüfung, über die Prüfung von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen, der Durchsetzung einer ordnungsgemäßen Verwaltung bis hin zur Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist die rechtliche Beratung von WEG-Verwaltungen in allen Fragen des WEG-Rechts. Hierzu zählen insbesondere das Forderungsmanagement für Verwalter (Beitreibung von Hausgeldern, Sonderumlagen etc.), die Klärung von Fragen der Teilungserklärung sowie die Durchsetzung von Ansprüchen der WEG gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern.
Immobilienkaufrecht
Der Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie ist mit erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken verbunden. Ein Standard-Notarvertrag wird dem häufig nicht gerecht. Die Folge sind oftmals langwierige und teure Prozesse, die sich durch eine vorausschauende individuelle Vertragsgestaltung hätten verhindern lassen.
Wir begleiten Ihre Kaufvertragsverhandlungen, gestalten für Sie passgenaue Vertragsregelungen bzw. prüfen und überarbeiten die Ihnen vorgelegten Vertragsentwürfe. Dabei übernehmen wir gerne die Koordination der beteiligten externen Dienstleister (Steuerberater, Notar, Sachverständige), um Reibungsverluste zu vermeiden. Begleitend führen wir für Sie die rechtliche due diligence durch (u.a. Prüfung der Mietverträge der zu erwerbenden Immobilie).
Bei Mängeln der Immobilie beraten und vertreten wir Sie bei der Abwehr bzw. Durchsetzung von kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen.
Grundstücks- und Nachbarschaftsrecht
Unser Leistungsprofil deckt alle grundstücksbezogenen Fragen ab, insbesondere Streitigkeiten über den Grenzverlauf, die Einhaltung von Grenzabständen, der Entfernung eines Überbaus an einer Grundstücksgrenze, vom Nachbargrundstück ausgehende Immissionen sowie Fragen des Notwege- bzw. Leitungsrechts und der Nutzung gemeinschaftlicher Grundstücke.
Immobilien-Management
Wir bieten Ihnen eine umfassende rechtliche Betreuung Ihrer Immobilien während des gesamten Lebens-Zyklus, also von der Errichtung bzw. dem Kauf, über die Bewirtschaftung und Vermietung, bis zur Veräußerung. Dabei „schnüren“ wir für Ihre speziellen Bedürfnisse gerne individuelle Angebotspakete auf Basis einer pauschalen Honorarvereinbarung.