Familienrecht
Trennung und Ehescheidung
Wir beraten Sie in allen familienrechtlichen Belangen. Wir bieten einfach umsetzbare individuelle Lösungen an. Wir begleiten sie sowohl außergerichtlich als auch anlässlich gerichtlicher Auseinandersetzungen.
Zu unseren Schwerpunkten gehören insbesondere
- Rechtliche Vertretung anlässlich Trennung und Scheidung
- Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Trennungsunterhalt
- nachehelicher Unterhalt
- Kindesunterhalt
- Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
- Versorgungsausgleich
- Umgang und Sorgerecht
- Elternunterhalt
- Gestaltung von Eheverträgen
Vorsorge während oder vor der Ehe
Gibt es Vermögen oder sind Sie selbstständig tätig, bedarf es bereits im Vorfeld der Eheschließung oder anlässlich der beruflichen Neuorientierung einer individuellen Beratung. Unter Berücksichtigung möglicher Scheidungs- oder Erbfolgen steht der Schutz Ihres Unternehmens und/oder Ihres Vermögens im Fokus.
Wir bieten eine kompetente und referatsüberschneidende Beratung unter Berücksichtigung der Schnittstellen des Familien- und Erbrechts sowie des Steuer- und Gesellschaftsrecht.
Schwerpunkte sind insbesondere:
- Gestaltung von Ehe- und Erbverträgen
- Schutz des Vermögens z.B. durch Modifizierung des gesetzlichen Güterrechtes
- Unterhaltsvereinbarungen
- Gestaltung von Schenkungs- und Übergabeverträgen
- vorweggenommene Erbfolge, insbesondere Übertragung von Betriebsvermögen zu Lebzeiten
- Asset Protection im weitesten Sinne, d.h. Schutz des Vermögens vor Haftung und Zugriffen Dritter