Zurück auf Anfang – Formfehler in der StVO-Novelle

Auch Baden-Württemberg gehört zu den Bundesländern, die die Gültigkeit der StVO-Novelle anzweifeln und daher vorerst außer Kraft gesetzt haben. Hintergrund ist ein Formfehler im Gesetzgebungsverfahren, welcher auf einem sog. Zitierfehler beruht.

Dies hat, wie auch wir in der Kanzlei bereits feststellen konnten, zur Folge, dass bereits verhängte Fahrverbote zum Teil wieder zurückgenommen wurden. Auch zahlreiche Bußgelder wurden durch Rücknahme des alten und Erlass eines neuen Bußgeldbescheids bereits wieder entschärft.

Wichtig ist jedoch, dass die neuen Verkehrsregeln bleiben! Lediglich der vor dem 28.04.2020 gültige Bußgeldkatalog kommt nunmehr wieder zur Anwendung. 

Zu beachten gilt jedoch, dass es durchaus Verkehrsverstöße gibt, welche auch unter Anwendung des neuen Bußgeldkatalogs nicht schwerer geahndet wurden.

Doch was passiert, wenn Sie das höhere Bußgeld bereits bezahlt oder das auf der neuen Verordnung basierende Fahrverbot bereits angetreten haben?

Soweit die zweiwöchige Einspruchsfrist bereits abgelaufen und der Bußgeldbescheid damit rechtskräftig geworden ist, besteht keine Möglichkeit mehr dagegen vorzugehen.

Ob bereits abgegebene Führerscheine dennoch zurückgegeben oder bereits bezahlte Bußgelder erstattet werden, wird aktuell wiederum von Bundesland zu Bundesland verschieden geprüft.

Lisa Stanojevic

Rechtsanwältin

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