Zum Januar 2019 ändert sich die Düsseldorfer Tabelle. Die Unterhaltsbeträge für Kinder erhöhen sich. Der Mindestunterhalt für Kinder bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres steigt um EUR 6,00 auf EUR 354,00. Für Kinder zwischen dem 6. und 11. Lebensjahr steigt der Mindestunterhalt um EUR 7,00. Er beträgt dann EUR 406,00. Kinder zwischen dem 12. und 17. Lebensjahr erhalten als Mindestunterhalt EUR 9,00 mehr, mithin EUR 476,00.

Auf die Beträge ist jeweils das hälftige Kindergeld anzurechnen. Aktuell können damit angerechnet werden EUR 97,00 für ein erstes und zweites Kind, EUR 100,00 für ein drittes Kind und EUR 112,00 ab dem vierten Kind.

Das Kindergeld steigt zum 01.07.2019 für das erste und zweite Kind auf EUR 204,00, sodass dann eine Anrechnung von EUR 102,00 erfolgen darf. Für das dritte Kind beträgt das Kindergeld dann EUR 210,00 mit der Folge, dass EUR 105,00 angerechnet werden dürfen.

Der Betrag für das vierte Kind beläuft sich dann auf EUR 235,00.

In diesem Jahr ist  der Kindesunterhalt also zweimal anzupassen, einmal zum Januar, ein zweites Mal zum Juni.

Sonja Willfahrt

Rechtsanwalt
Fachanwältin für Familienrecht

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