Der BGH hat gesprochen und untersagt einem “Kreativen” die Verwendung eines Pudels auf Textilien als Marke. Der Pudel gefiel dem Puma nicht und er klagte. Dabei kann es nicht so sehr um Verwechslungsgefahr gehen, denn ein Pudel ist kein Puma… Denkt man, doch der Pudel liegt anders vergraben: unlautere Ausnutzung des Puma-Firmenrufs, so urteilten die Richter. Im Fall wollte der Designer den Pudel als Marke schützen lassen und damit ging er einen Schritt zu weit. Die Kunstfreiheit tritt hinter den Markenschutz zurück in diesem Fall. Die Aufmerksamkeitserlangung, die ihm missbilligt wird, hat der Pudel jetzt, denn jeder kennt ihn nun. Bei, auch satirischer Annäherung ist Vorsicht geboten. Das allen bekannte Gelb ist von Langenscheidt geschützt. Um das leuchtende Rot streiten sich die Santander Bank und die Sparkassen. Und das Blau wird zwischen Nivea (Beiersdorfer) und Unilever entschieden. Die Farb- und Tierwelt wird also zwischen den Großen der Welt verteilt. Doch Vorsicht: Wer sein ernsthaftes (Startup) Unternehmen bereits im Firmennamen zu nah an eine eingetragene Marke anlehnt, ob er es weiß oder nicht, riskiert Abmahnungen und später sogar den Angriff auf sein Kennzeichen, will heißen den bloßen Firmennamen. Je länger er dann schon am Markt ist, desto heftigere Konsequenzen drohen. Präventive Information hilft, denn eines ist sicher: Größere Firmen machen Markenüberwachung. Und Jaguar und Puma streiten sich nur nicht, da sie in unterschiedlichen Branchen tätig sind oder ist ein Jaguar kein Puma…?

Dr. jur. Steffen Häussler LL.M.

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

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