Herrn Rechtsanwalt Dr. Häussler und Frau Rechtsanwältin Rienth wurden mit heutigem Tage die Titel Fachanwalt/Fachanwältin für Arbeitsrecht verliehen. Damit haben nun zusammen mit Herrn RA Dr. Lang drei Rechtsanwälte der Kanzlei in diesem Bereich den Fachanwalt und stellen damit das Arbeitsrecht als hochspezialisiertes Kompetenzfeld heraus.

Um diesen Titel tragen zu dürfen, müssen besondere theoretische und praktische Kenntnisse im Arbeitsrecht nachgewiesen werden. Hierzu gehören die erfolgreiche Absolvierung eines Lehrgangs mit Prüfungsnachweisen, die fortwährende Weiterbildung in dem Fachbereich und ausreichende praktische Erfahrung in dem Rechtsgebiet.

Unsere Kanzlei ist bereits seit Jahrzehnten spezialisiert im Bereich des Arbeitsrechts und damit Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Arbeitsrecht. Dabei setzen sich unsere Arbeitsrechtler sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, sei es beratend, gestaltend, außergerichtlich oder gerichtlich, stets zu Ihrer vollsten Zufriedenheit ein.

Herr Rechtsanwalt Dr. Häussler trägt neben diesem Fachanwalt auch die Fachanwaltschaften im Versicherungsrecht sowie im IT-Recht und ist auch in diesen Bereichen seit vielen Jahren erfolgreich tätig.

Frau Rechtsanwältin Rienth gratulieren wir zu Ihrem ersten Fachanwaltstitel. Sie absolviert derzeit einen berufsbegleitenden Master-Studiengang mit dem Abschluss „Master of Laws“ im Bereich Wirtschaftsrecht und erwirbt hierbei auch die besonderen theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

Dr. jur.

Thomas Lang

Fachanwalt für Arbeitsrecht

ZUM PROFIL

Natascha

Rienth LL.M.

Fachanwältin für Arbeitsrecht

ZUM PROFIL

Dr. jur.

Steffen Häussler LL.M.

Fachanwalt für Arbeitsrecht

ZUM PROFIL

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