Seit dem 28.04.2020 ist eine weitere Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Bei Verstößen gegen die Regelungen der StVO ist daher mit deutlich höheren Bußgeldern zu rechnen. Darüber hinaus drohen Fahrverbote seit heute bereits bei geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen als bisher. Hierfür können 21 km/h innerhalb und 26 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften bereits ausreichen, um für mindestens einen Monat auf die Fahrerlaubnis verzichten zu müssen.

Besondere Vorsicht ist für Kraftfahrer außerdem beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern sowie Fahrern von E-Scootern geboten. Der Gesetzgeber hat den Begriff des „ausreichenden Sicherheitsabstandes“ näher definiert, wonach innerorts nun ein Abstand von mindestens 1,5 Metern und außerorts von mindestens 2 Metern einzuhalten ist.

Auch Verstöße gegen die ordnungsgemäße Bildung und Freihaltung einer Rettungsgasse werden nun strenger geahndet. Es drohen neben einem Bußgeld nun zwei Punkte im Verkehrszentralregister sowie ein einmonatiges Fahrverbot.

Sie haben einen Anhörungs- oder Zeugenfragebogen erhalten? Oder ein Bußgeldbescheid liegt Ihnen bereits vor?

Dann gilt es keine Zeit zu verlieren. Wir beraten und vertreten Sie gegenüber der Behörde bis hin zur gerichtlichen Entscheidung.

Lisa Stanojevic

Rechtsanwältin

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