Zum 01.01.2020 gibt es wieder eine neue Düsseldorfer Tabelle. Die Bedarfskontrollbeträge wurden angepasst – eine Entlastung für die Unterhaltspflichtigen. Diesen müssen nunmehr mindestens EUR 960,00 bzw. bei Arbeitseinkommen EUR 1.160,00 verbleiben. Gleichzeitig haben sich die Zahlbeträge erhöht. Der Mehrbetrag liegt je nach Einkommensgruppe und Altersstufe zwischen EUR 17,00 und EUR 34,00 monatlich.

Es lohnt sich also auf jeden Fall einen Blick in die neue Düsseldorfer Tabelle zu werfen. Den jeweiligen Zahlbetrag kann man auf der letzten Seite in der Tabelle „Zahlbeträge“ ablesen, soweit der geschuldete Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle festgesetzt wurde.

Sonja Willfahrt

Rechtsanwalt
Fachanwältin für Familienrecht

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