Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.01.2018 – 7 AZR 312/16 – entschieden, dass die Befristung von Arbeitsverträgen mit Lizenzspielern der Fußball-Bundesliga regelmäßig wegen der Eigenart der Arbeitsleistung des Lizenzspielers nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG gerechtfertigt sind.

Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Lizenzspielern der Fußball-Bundesliga ist wegen der besonderen Eigenart der Arbeitsleistung der Spieler gerechtfertigt. Im kommerzialisierten und öffentlichkeitsgeprägten Spitzenfußballsport werden von einem Lizenzspieler im Zusammenspiel mit der Mannschaft sportliche Höchstleistungen erwartet und dies vom Spieler dem Verein gegenüber auch geschuldet, die dieser regelmäßig nur für eine begrenzte Zeit erbringen kann. Dies ist eine Besonderheit, die in aller Regel ein berechtigtes Interesse an der Befristung des Arbeitsverhältnisses begründet, so das Bundesarbeitsgericht.

Dr. jur. Thomas Lang

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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