Das autonome, selbstfahrende Auto ist in aller Munde. Das muss uns in Deutschland interessieren, wir haben keine Wahl. Nach der Industrialisierung mit Erfindung der Dampfmaschine im manchesterliberalen England, der Arbeitsteilung am Industriefließband zuerst bei Ford in den USA , dem Aufkommen von Elektronik und Computern sollen jetzt Maschinen selbständig miteinander kommunizieren und für die sog. 4. Revolution im Arbeitsalltag in 150 Jahren sorgen. Im Grunde genommen hat ja jede Generation ihre Revolution, die jetzige ist besonders spannend. Smart Products überall! Was jeden normalen Menschen mit Faszination erfüllt, sorgt beim – natürlich – Juristen für v.a. Stirnrunzeln. Wenn sich intelligente Software selbst anpasst und immer schlauer macht, es dennoch zu Fehlern und Schäden kommt, kann ich das als Produzent/Nutzer noch vorhersehen und hafte ich dann? Dazu bedarf es bisher bekanntlich immer ein Verschulden. Wenn mein selbstfahrendes Auto zu schnell fährt oder einen Unfall “baut”, kann mich dann dafür noch jemand verantwortlich machen? Kann ich meiner Frau zu Hause spätabends sagen: Ich wollte ja heimfahren aber mein Auto nicht! Lässt Sie das durchgehen? Aus dem Straßenverkehr wird man auf das System der sog. “Gefährdungshaftung” abstellen können. Ansatzpunkte für ein neues Haftungssystem könnte z.B. im BGB in der Tierhalterhaftung gefunden werden. Software also zukünftig als unberechenbares Tier? Doch es braucht noch nicht einmal eine sich verselbständigende Software. Die Widerstandsfähigkeit gegen Angriffe von außen dürfte als Produktmerkmal beim Mangelbegriff im IT Recht relevant werden. Der Schutz vor Hackerangriffen ist das Compliance Thema auf der Höhe der Zeit. Der aktuelle Angriff auf den Bundestag lässt grüßen. Nicht immer wird man diese Angriffe vermeiden können, indem man den Mitarbeitern untersagt, eigene USB Sticks an die Firmencomputer anzudocken… Die Betriebsunterbrechung durch Angriffe auf die IT Systeme gehört in den Fokus aller Firmen. Reicht da mein Versicherungsschutz noch aus oder benötige ich Sonderpolicen, die Schäden wegen einem Cyberangriff mit abdecken; wer hat schon eine Cyberversicherung?!? Industrie 4.0 geht also alle an und ist ein Compliance Thema für Firmen und deren Verantwortliche. Der Modebegriff wird in den kommenden Jahren mit Leben gefüllt, es geht um IT Sicherheit, Produkthaftung, Datenschutz und Haftung. Über dem IT- und dem Versicherungsrecht liegt schon heute der weite Himmel der Compliance.

Dr. jur. Steffen Häussler LL.M.

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

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