Schnell ist der IT-Vertrag geschlossen und das Softwareprojekt beauftragt. Erst wenn es gar nicht mehr anders geht, sucht man die Lösung dann ausgerechnet bei Juristen. Die kehren dann aber oftmals nur noch Scherben zusammen. Besser ist die präventive Beachtung einiger wichtiger Dinge! Als vermeidbare Risiken darf man bezeichnen: Es ist schon nicht klar, was eigentlich geschuldet ist (scope), und Mängelrechte werden übermäßig beschränkt. Formulierungen wie “State of the Art”, “Stand der Technik”, “Best Practice” und “höchste Qualität” verschleiern nur und sind Placebos. Letzterer Begriff könnte sogar vom Bundestrainer persönlich stammen. Stellen Sie sich auch ein stark terminologisch techniklastiges Pflichtenheft vor. Darüber sitzt dann im Streitfall ein Richter. Der hat aber nur Jura studiert … Eine Ist-Soll-Betrachtung und die klare Benennung von Verantwortlichkeiten sind im Vertrag unabdingbar. Lastenheft und Pflichtenheft sollten bis zur Einführungsphase und Betriebsphase der Software reichen. Der Auftraggeber hat sich vor der Auftragsvergabe vor Allem zu fragen, was bei einem Worst Case-Szenario passiert, insbesondere wie kann ggf. rückabgewickelt werden? Wer will, dass möglichst wenig Scherben zurückbleiben, muss sich am Anfang um das Ende kümmern.

Dr. jur. Steffen Häussler LL.M.

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

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