Widerrufsbelehrung?!? Schon wieder …? “Auf ein Neues” heißt es in 2014. Es gab in den vergangenen Jahren in regelmäßig kurzen Abständen bereits neue Widerrufsbelehrungen. Im kommenden Jahr wird es ab dem 13.06. nun die nächste “Latest Version” geben. Der 13.06.2014 wird also die Walpurgisnacht für Online Shop-Betreiber. Durch die Verbraucherrechtsrichtlinie sollen EU-weit die Rechte im Fernabsatz vereinheitlicht werden. Und dieses Mal muss ohne Umsetzungsfrist umgestellt werden. Das erzeugt Stress – gut für die Abmahnanwälte, schlecht für den Händler! Die neue Version ist freilich jetzt noch nicht zu verwenden, da sie gegen das aktuelle amtliche Muster verstößt. Die neue Version muss zum Stichtag im kommenden Jahr umgesetzt werden. Z.B. beträgt das Widerrufsrecht dann einheitlich 14 Tage, egal wann belehrt wurde. Wann die Frist jedoch beginnt, hängt vom Einzelfall und der Art des Vertrages ab. Der Internethändler soll keine Rücksendekosten mehr tragen müssen, darauf muss er hinweisen. Es darf keine Rückgabebelehrung mehr geben, nur noch Widerrufsbelehrungen. Es gibt ein Widerrufsformular, darauf muss der Händler hinweisen. Ein Kunde kann fortan auch telefonisch widerrufen uswusw. Dazu kommen erweiterte Informationspflichten u.a. zu Lieferbeschränkungen und Zahlungsmittel. Die nächste Abmahnwelle wird dennoch anrollen! Beugen Sie besser dieses Mal rechtzeitig vor und organisieren die Umstellung in der Nacht vom 12. auf den 13.06.2014.

Dr. jur. Steffen Häussler LL.M.

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

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