Der BGH hat am 24.01.2013 entschieden, dass ein funktionierender Internetanschluss zur Lebensgrundlage eines jeden Menschen gehört. Das setzt jetzt die Telekommunikationsfirmen und die dortigen “Leiter Kundenzufriedenheit” unter Druck. Wer umzieht, kennt den “Technikstress” durch die Mitnahme des Anschlusses an die neue Adresse. Wer den Anbieter schon einmal gewechselt hat, weiß ein Lied davon zu singen: Der Anschluss ist erst einmal lahmgelegt. So auch beim Fall eines Klägers, welcher 2 Monate keinen Internetanschluss hatte. Statt dessen erledigte er z.B. Vereinsgeschäfte mit dem Mobilfunktelefon. Dafür verlangte er 50 Euro im Monat Schadensersatz vom Anbieter. Der BGH: ”Zur Höhe des Schadensersatzes hat der Senat ausgeführt, dass der Kläger in Übertragung der insoweit von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze auf die vorliegende Fallgestaltung einen Betrag verlangen kann, der sich nach den marktüblichen, durchschnittlichen Kosten richtet, die in dem betreffenden Zeitraum für die Bereitstellung eines DSL-Anschlusses mit der vereinbarten Kapazität ohne Telefon- und Faxnutzung angefallen wären, bereinigt um die auf Gewinnerzielung gerichteten und sonstigen, eine erwerbwirtschaftliche Nutzung betreffenden Wertfaktoren.” Auf Deutsch: Es gibt nicht viel, aber der Anbieter schuldet mir was! Damit erhöht der BGH das Internet von der Wichtigkeit in den Range eines Autos oder einer Wohnung. Nach einem Verkehrsunfall schuldet der Unfallverursacher ggf. Nutzungsausfall oder die Erstattung von Mietwagenkosten. Wer einem das Internet wegnimmt, zahlt! Schöne neue Welt.

Dr. jur. Steffen Häussler LL.M.

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

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